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Landesverband
der Taubblinden
Nordrhein-Westfalen e.V.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landesverband der Taubblinden e.V. ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.lvt-nrw.de.
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt lvt-nrw.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem BFSG vereinbar:
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit noch nicht barrierefrei sind unsere PDF-Dokumente. Allerdings sind die meisten Inhalte der PDF-Dokumente auch direkt auf der Webseite umgesetzt, sodass diese Inhalte immer für alle zugänglich sind. - Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.04.2025 erstellt. - Rückmeldungen und Kontaktangaben
Sollten Sie bei der Bedienung der Webseite auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge für die Gebrauchstauglichkeit haben, wenden Sie sich an Kornelia Szypula unter der Telefonnummer 0176 5290 6568 oder per E Mail an buero@lvt-nrw.de - Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik - Sonstige Hinweise
Bei der Umsetzung des Internetauftritts https://www.lvt-nrw.de wurde darauf geachtet, die Seiten so zu gestalten, dass jede/r sie nutzen und lesen kann. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen.
Neben allgemeinen Aspekten wie konsequenter CSS-Umsetzung, integrierten Texten zur Beschreibung von Grafiken und Möglichkeiten zur Bedienung mit der Tastatur werden auch spezielle Funktionen angeboten, die die Gebrauchstauglichkeit erhöhen. Es besteht die Möglichkeit, rechts oben auf der Seite den Kontrast zu ändern.
In regelmäßigen Abständen befragen wir auch unsere Mitglieder, von denen viele taubblind sind. Es gibt keine Beanstandungen zur Bedienung der Website.